Allgemeine Geschäftsbedingungen der Shapp GmbH
Stand: Januar 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprache
1.1 Anbieter der Plattform ist die Shapp GmbH, Anton-Köck-Straße 11, 82049 Pullach im Isartal, Deutschland, E-Mail: founders@sharing-app.com, vertreten durch die Geschäftsführer Justus Rinne und Stefano De Vico (nachfolgend: Shapp).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Website www.sharing-app.com und der dazugehörigen Shapp-App (zusammen: Plattform) sowie für alle darüber angebahnten und geschlossenen Mietverträge zwischen Nutzern.
1.3 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Begriffe und Rolle von Shapp
2.1 Nutzer sind alle registrierten Personen, die die Plattform verwenden.
2.2 Vermieter ist der Nutzer, der einen Gegenstand zur Miete anbietet. Mieter ist der Nutzer, der einen Gegenstand bucht.
2.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Nutzung der Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2.4 Shapp betreibt eine Vermittlungsplattform. Shapp ist nicht Vermieter der angebotenen Gegenstände und wird nicht Vertragspartner der zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Mietverträge. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande.
2.5 Shapp erbringt Plattform-, Vermittlungs-, Kommunikations- und Zahlungsabwicklungsleistungen über einen Zahlungsdienstleister. Shapp schuldet insbesondere keine Übergabe, Rücknahme, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder Eignung der Mietgegenstände.
3. Registrierung, Nutzerkonto, Mindestalter, Verifizierung
3.1 Für die Nutzung der Plattform ist ein Nutzerkonto erforderlich.
3.2 Die Nutzung ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet.
3.3 Nutzer sind verpflichtet, bei Registrierung und im Rahmen von Verifizierungsprozessen (einschließlich solcher des Zahlungsdienstleisters, z. B. KYC/KYB) wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
3.4 Shapp kann die Nutzung einzelner Funktionen von einer erfolgreichen Identitäts- oder Unternehmensverifizierung abhängig machen und bis dahin Funktionen einschränken oder Transaktionen ablehnen.
3.5 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer haben Shapp unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung des Nutzerkontos bestehen.
4. Inserate und Pflichten des Vermieters
4.1 Inserate auf der Plattform stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum).
4.2 Der Vermieter ist verpflichtet, im Inserat vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zum Mietgegenstand, Zustand, Mietpreis, Mietzeitraum, Übergabeort, Verfügbarkeit, Nutzungseinschränkungen sowie sonstigen für die Buchung relevanten Umständen.
4.3 Der Vermieter versichert, zur Vermietung berechtigt zu sein (insbesondere Eigentum oder entsprechende Verfügungsberechtigung) und keine Rechte Dritter zu verletzen.
4.4 Es ist untersagt, Gegenstände anzubieten, deren Angebot oder Überlassung gegen Gesetze verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Shapp kann Kategorien oder einzelne Gegenstände ausschließen.
5. Abschluss von Mietverträgen
5.1 Ein Mietvertrag kommt wie folgt zustande:
a) Der Mieter gibt über die App oder Website für einen bestimmten Zeitraum durch Betätigung der vorgesehenen Funktion (z. B. „Jetzt buchen“) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
b) Shapp leitet das Angebot an den Vermieter weiter.
c) Der Vermieter nimmt das Angebot durch Betätigung der vorgesehenen Funktion (z. B. „Akzeptieren“) an.
d) Shapp bestätigt den Vertragsschluss gegenüber beiden Parteien in Textform.
5.2 Die in der Buchung angezeigten Buchungsdetails (Mietpreis, Zeitraum, Ort, Gebühren) sind Bestandteil des Mietvertrags.
5.3 Die Untervermietung des Mietgegenstands durch den Mieter ist untersagt, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
6. Übergabe, Nutzung, Rückgabe, Nachweise
6.1 Übergabe und Rückgabe erfolgen ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Shapp ist nicht zur Übergabe oder Rücknahme verpflichtet.
6.2 Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Mietbeginn in vereinbartem Zustand bereitzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu übernehmen, pfleglich zu behandeln und zum Mietende ordnungsgemäß zurückzugeben.
6.3 Bei Übergabe und Rückgabe sind beide Parteien verpflichtet, aussagekräftige Fotos und/oder Videos zu erstellen, die den Zustand dokumentieren (Nachweise). Soweit sinnvoll, ist eine Funktionsprüfung vorzunehmen.
6.4 Der Vermieter stellt die Nachweise über die App bereit. Der Mieter bestätigt die Nachweise über die App. Unterbleiben Nachweise, kann Shapp im Dispute-Verfahren Forderungen ganz oder teilweise ablehnen.
6.5 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht verändern. Ausgenommen sind vertragsgemäße Abnutzung im Sinne des § 538 BGB sowie zulässige Mangelbeseitigung nach § 536a Abs. 2 BGB, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der Vermieter zuvor informiert wurde.
6.6 Shapp stellt Nachweise für einen angemessenen Zeitraum nach Mietende über die App bereit.
7. Mietpreis, Zahlungsabwicklung, Autorisierung, Einzug, Gebühren, Wallet, Auszahlung
7.1 Der Mietpreis wird mit Zustandekommen des Mietvertrags fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den von Shapp eingebundenen Zahlungsdienstleister Lemonway. Shapp ist nicht Zahlungsdienstleister.
7.2 Autorisierung bei Anfrage: Mit dem Absenden einer Anfrage wird der Mietpreis über den Zahlungsdienstleister immer autorisiert (reserviert), jedoch noch nicht eingezogen.
7.3 Einzug bei Annahme: Nimmt der Vermieter die Anfrage an und kommt der Mietvertrag zustande, wird der Mietpreis über den Zahlungsdienstleister eingezogen. Kommt kein Mietvertrag zustande (z. B. Ablehnung oder Ablauf der Anfrage), wird die Autorisierung freigegeben bzw. verfällt nach den Regeln des Zahlungsdienstleisters/Emittenten.
7.4 Gebühren: Shapp erhebt für die Nutzung der Plattform eine Servicegebühr in Höhe von 12,5 % des Mietpreises. Zusätzlich fällt je Transaktion eine Pauschale in Höhe von 0,30 EUR für den Mieter und eine Pauschale in Höhe von 0,30 EUR für den Vermieter an. Die jeweils anfallenden Gebühren werden vor Abschluss transparent angezeigt.
7.5 Shapp ist berechtigt, die Servicegebühr und Pauschalen im Rahmen der Zahlungsabwicklung einzubehalten bzw. mit Auszahlungsansprüchen zu verrechnen.
7.6 Zahlungen im Zusammenhang mit über die Plattform geschlossenen Mietverträgen dürfen ausschließlich über die Plattform und den Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Off-Platform-Zahlungen sind untersagt.
7.7 Wallet und Auszahlung: Nach erfolgreichem Ende der Miete und nach Ablauf der Dispute-Frist gemäß Ziffer 9.1 wird der Auszahlungsbetrag (Mietpreis abzüglich der in Ziffer 7.4 genannten Gebühren) dem internen Wallet des Vermieters gutgeschrieben. Der Vermieter kann anschließend eine Auszahlung vom Wallet auf ein Bankkonto gemäß den Funktionen und Vorgaben des Zahlungsdienstleisters veranlassen.
7.8 Shapp kann Auszahlungen zurückhalten oder verzögern, soweit dies zur Klärung eines Streitfalls (Ziffer 9), zur Missbrauchsvermeidung oder zur Erfüllung gesetzlicher oder zahlungsdienstlicher Vorgaben erforderlich ist.
8. Stornierung, No-Show, Rückerstattungen
8.1 Der Mieter kann eine bestätigte Buchung bis zum Beginn der Mietzeit über die App stornieren. Es gelten folgende Rückerstattungen bezogen auf den Mietpreis:
a) mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: 100 % Rückerstattung
b) 48 bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % Rückerstattung
c) weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 0 % Rückerstattung
8.2 Storniert der Vermieter eine bestätigte Buchung vor Mietbeginn, erhält der Mieter 100 % des Mietpreises zurückerstattet. Shapp kann bei wiederholten Stornierungen Verwarnungen aussprechen, Reichweiten reduzieren oder Vermieter sperren.
8.3 Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt am vereinbarten Ort und hat er den Vermieter nicht nachweislich über die App informiert, gilt dies als No-Show des Mieters. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
8.4 Erscheint der Vermieter nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt am vereinbarten Ort oder stellt er den Mietgegenstand nicht bereit, gilt dies als No-Show des Vermieters. In diesem Fall erhält der Mieter 100 % des Mietpreises zurückerstattet.
8.5 Stornierungen und Mitteilungen haben über die App zu erfolgen. Maßgeblich für Fristen ist der in der App protokollierte Zeitpunkt.
9. Dispute-Verfahren und Entscheidungsbefugnis von Shapp
9.1 Der Vermieter kann innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Mietende und der Rückgabe einen Streitfall (Dispute) über den Kundenservice melden und eine Forderung geltend machen.
9.2 Der Vermieter hat die Forderung durch geeignete Nachweise zu belegen, insbesondere durch Übergabe- und Rückgabe-Nachweise sowie Reparaturangebote, Rechnungen, Kostenvoranschläge oder sonstige Belege. Ohne ausreichende Nachweise kann Shapp die Forderung ablehnen.
9.3 Der Mieter kann innerhalb von 72 Stunden nach Mitteilung des Disputes über die App Stellung nehmen und eigene Nachweise einreichen.
9.4 Shapp entscheidet nach billigem Ermessen auf Grundlage der vorliegenden Informationen und Nachweise über die plattformseitige Abwicklung des Streitfalls. Dies kann insbesondere die (teilweise) Zurückhaltung, Korrektur oder (teilweise) Rückerstattung von Zahlungsbeträgen betreffen, soweit dies im Rahmen der Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister möglich ist. Shapp ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Streitentscheidung zu treffen.
9.5 Unabhängig von der Entscheidung von Shapp bleiben zivilrechtliche Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter unberührt. Nutzer können solche Ansprüche eigenständig geltend machen.
10. Haftung zwischen Mieter und Vermieter, Versicherung
10.1 Der Vermieter ist für die rechtmäßige Bereitstellung, den Zustand und die Sicherheit des Mietgegenstands verantwortlich. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung und Rückgabe verantwortlich.
10.2 Der Mieter haftet dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhafte Beschädigung, Verlust oder sonstige vertragswidrige Nutzung.
10.3 Die Prüfung, ob eine private Haftpflichtversicherung oder sonstiger Versicherungsschutz eingreift, obliegt allein dem jeweiligen Nutzer. Shapp übernimmt hierfür keine Beratung und keine Gewähr.
11. Verbotene Inhalte, Rechtsverstöße, Sicherheit
11.1 Es ist untersagt, über die Plattform Inhalte zu veröffentlichen oder Gegenstände anzubieten, deren Besitz, Nutzung oder Überlassung gegen Gesetze verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
11.2 Shapp kann Inserate entfernen, Buchungen ablehnen oder weitere Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Täuschung bestehen.
12. Maßnahmen von Shapp, Sperrung, Löschung
12.1 Shapp kann Inserate und sonstige Inhalte ganz oder teilweise löschen oder deren Veröffentlichung verzögern, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen diese AGB, gesetzliche Vorgaben oder Rechte Dritter bestehen.
12.2 Shapp kann Nutzer verwarnen, Funktionen einschränken, Buchungen stornieren, Auszahlungen vorübergehend zurückhalten sowie Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn ein Nutzer gegen diese AGB verstößt, falsche Angaben macht, die Zahlungsabwicklung umgeht oder Missbrauchsverdacht besteht.
12.3 Bei gesperrten Konten können ausstehende Auszahlungen bis zur Klärung offener Sachverhalte zurückgehalten werden, soweit dies zur Missbrauchsvermeidung und zur Erfüllung gesetzlicher oder zahlungsdienstlicher Pflichten erforderlich ist.
13. Haftung von Shapp
13.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Shapp auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.2 Im Übrigen ist die Haftung von Shapp ausgeschlossen. Shapp haftet insbesondere nicht für Zustand, Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit oder Eignung von Mietgegenständen, nicht für Pflichtverletzungen aus dem Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter sowie nicht für Schäden, die aus Übergabe, Nutzung oder Rückgabe entstehen.
13.3 Shapp haftet nicht für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, soweit Ausfälle nicht von Shapp zu vertreten sind.
14. Freistellung
14.1 Nutzer stellen Shapp von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Shapp aufgrund eines vom Nutzer zu vertretenden Verstoßes gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
14.2 Die Freistellung gilt nicht, soweit der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
15. Datenschutz und Zahlungsdienstleister
15.1 Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Shapp.
15.2 Soweit ein Zahlungsdienstleister eingebunden ist, gelten ergänzend dessen Datenschutz-, Verifizierungs- und Zahlungsdienstbedingungen. Shapp kann personenbezogene Daten an Lemonway übermitteln, soweit dies zur Zahlungsabwicklung, Verifizierung (z. B. KYC/KYB), Betrugsprävention sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
15a. Steuerliche Meldepflichten (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG / DAC7)
15a.1 Shapp kann als Betreiber einer digitalen Plattform gesetzlichen Mitwirkungs-, Sorgfalts- und Meldepflichten unterliegen, insbesondere nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und zugrunde liegenden EU-Vorgaben (DAC7).
15a.2 Nutzer, die über die Plattform entgeltliche Transaktionen durchführen (insbesondere Vermieter und gewerbliche Anbieter), sind verpflichtet, Shapp auf Anfrage alle Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die Shapp zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt (z. B. Identitäts- und Steuerdaten sowie Unternehmensangaben).
15a.3 Shapp ist berechtigt, bei fehlenden, unvollständigen oder unplausiblen Angaben Funktionen einzuschränken, Inserate zu deaktivieren, Buchungen abzulehnen oder Auszahlungen zurückzuhalten, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Vorgaben des Zahlungsdienstleisters erforderlich ist.
15a.4 Soweit eine gesetzliche Meldepflicht besteht, übermittelt Shapp die erforderlichen Daten an das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bzw. andere zuständige Behörden.
16. Änderungen dieser AGB
16.1 Shapp kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein berechtigter Grund besteht, insbesondere bei Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, Zahlungsdienstleistervorgaben, Änderungen der Gebührenstruktur oder zur Weiterentwicklung der Plattform.
16.2 Shapp wird Änderungen in Textform mitteilen. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und der Nutzer in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Gebührenänderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten angekündigt.
16.3 Widerspricht der Nutzer, kann Shapp den Nutzungsvertrag ordentlich kündigen. Wesentliche Änderungen, die das Vertragsgefüge grundlegend verändern, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung umgesetzt.
17. Laufzeit und Kündigung
17.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten in Textform gekündigt werden.
17.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen werden.
18.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Shapp ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.